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Unsere Universität

Das Leitbild der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien trägt den Titel „Innovation aus Tradition“.

Die Verbindung von Innovation und Tradition ist das zentrale Merkmal dieser Universität, ihre Corporate Indentity, ihr Profil. Ausgangspunkt dabei ist das Bewusstsein um die spezifische Wiener Tradition.

Dieses Spannungsfeld zwischen einer dynamisch verstandenen Tradition und einer verantwortungsbewussten Innovation ist die Basis unseres Strebens nach einem offenen Kunstbegriff, nach Vielfalt in Kunst und Wissenschaft.

Die Offenheit für diese Vielfalt ist die Grundlage für die zeitgemäße Veränderung und Erweiterung der Berufsfelder der Lehrenden sowie der künftigen Absolventinnen und Absolventen der Universität.

Zukunft aus Tradition

Das Leitbild der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

1. Universitas
Die Strukturen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien werden so gestaltet, dass die klassische Vorstellung von der "universitas" als Gesamtheit der Lehrenden und Lernenden mit Leben erfüllt werden kann, wie dies in den folgenden Punkten ausgeführt wird. Alle Universitäts-Angehörigen sind einzeln und als Gemeinschaft verantwortlich für gute Bedingungen des künstlerischen und wissenschaftlichen Schaffens, der Vermittlung von Kunst und Wissenschaft und ihrer Lehre.

In diesem Sinne ist der Zweck der Gemeinsamkeit die permanente Klärung und Entwicklung des Profils der Universität, deren zentrales Merkmal ("corporate identity") die Verbindung von Tradition und Innovation im Bereich der Aufführungskünste ("performing arts") im Kontext der Wandlungen in Kultur und Gesellschaft ist. Ein Ausgangspunkt dieser stets gegenwartsbezogenen und zukunftsorientierten Profilklärung ist das Bewusstsein der ortsspezifischen Tradition unserer Wiener Universität.

2. Höchste Qualität
Die primären Aufgaben der Universität sind die Entwicklung und Erschließung der Künste und die wissenschaftliche Forschung, beide Aufgabenbereiche sind aufs Engste miteinander verwoben. Sowohl im Bereich der Künste als auch der kunst- und kulturwissenschaftlichen Forschung gelten höchste Qualitätsansprüche. Beide Bereiche bilden die Grundlagen der Lehre in Kunst und Wissenschaft sowie der Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe.
Die die universitäre Arbeit charakterisierenden Faktoren Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre, Entwicklung bzw. Erschließung der Künste und Lehre stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern sie entfalten sich im engsten inneren Bezug zueinander.

3. Innovation und Tradition
Im Spannungsfeld zwischen einer dynamisch verstandenen Tradition und einer verantwortungsbewussten Innovation auf der Basis eines stets zeitgemäßen, offenen Kunstbegriffs geht von der zu gewährleistenden und zu fördernden Vielfalt künstlerischer und wissenschaftlicher Theorien, Methoden und Lehrmeinungen eine große konstruktive Kraft aus. Die Offenheit für diese Vielfalt ist die Grundlage für die zeitgemäße Veränderung und Erweiterung der Berufsfelder der Lehrenden sowie der künftigen Absolventinnen und Absolventen der Universität.

4. Berufsvorbildung
In der Bewältigung der Aufgabe der künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung ist der Begriff der Bildung deutlich von einer unmittelbar marktorientierten, eng handwerklich angelegten Ausbildung abzusetzen. Die universitäre Bildung intendiert die Selbst-Bildung der Lernenden mit Hilfe der Lehrenden und bietet durch die praktische und geistige Auseinandersetzung mit Kunst und Wissenschaft geeignete Anlässe, Maßstäbe und Chancen zur Persönlichkeitsbildung.
In diesem Sinne führen die Studien nicht lediglich zu allgemein gültigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern darüber hinaus zu individuellen Profilbildungen der Studierenden. Diese persönlichen Entwicklungen bedürfen des Angebots der gezielten Information, Beratung und Betreuung durch die Lehrenden. Die individuellen Studienentscheidungen und Studienverläufe werden dabei in zunehmendem Maße von der Eigenverantwortung der Studierenden geprägt.

5. Weiterbildung
Die Bildung im Rahmen der Universität lebt ganz wesentlich von der kritischen Orientierung an den kulturellen Entwicklungen in der Gesellschaft und an den sich wandelnden Berufsfeldern. Andererseits ist die Universität selber eine kulturelle Institution, welche die kulturellen Entwicklungen in der Gesellschaft und die künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsfelder beeinflusst und prägt.
Neben der Vor-Bildung im Hinblick auf künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsfelder kommt der Weiter-Bildung insbesondere der Absolventinnen und Absolventen der Universitäten der Künste zunehmende Bedeutung zu. Für postgraduale, ergänzende und berufsbegleitende Weiterbildungsangebote werden angemessene Konzepte entwickelt.

Im Bereich der Weiterbildung sind nicht zuletzt auch die an der Universität Lehrenden selbst angesprochen: Entsprechend den sich wandelnden Anforderungen kommt ihnen eine hohe Verantwortung für die angemessene eigene Weiterqualifizierung zu. Ferner hat die spezielle Heranbildung und Förderung hochqualifizierten Nachwuchses an Künstlern, Wissenschaftlern und Lehrern für die Zukunft der Kunstuniversitäten selbst besonderes Gewicht. Der Weiterbildung und -entwicklung dienen auch die Kontakte und Kooperationen mit anderen, fachverwandten Universitäten und Hochschulen des In- und Auslandes ("scientific community", "community of the arts").

Das Streben nach Festigung und kontinuierlicher Verbesserung der hohen Qualität der an unserer Universität angebotenen Leistungen und Bildungsmöglichkeiten verpflichtet alle Universitätsangehörigen zur Anwendung von Evaluierungsverfahren, die - vor allem im Sinne der Reflexion und Selbstregulierung der eigenen Arbeit ("Selbst-Bewertung") - geeignet sind, die anspruchsvollen künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Standards zu sichern sowie die öffentliche, auch internationale Reputation unserer Universität zu gewährleisten

6. Autonomie
Die universitäre Autonomie wird als hoher Wert erkannt: sie ist die Basis der Entwicklung großer Handlungsspielräume, verbunden mit einem hohen Maß an Selbst-Verantwortung in der Gestaltung der Organisation des Lehrens und Lernens sowie der Forschung und der Entwicklung bzw. Erschließung der Künste. Die übergeordnete organisatorische und finanzielle Verantwortung des Staates für die Ermöglichung und Absicherung der universitären Autonomie ist bei der sachgerechten Definition des komplexen Verhältnisses von Universität und Staat auch in Zukunft zu beachten.

Die universitäre Autonomie und die daraus erwachsende Verantwortung sind sowohl eine Voraussetzung als auch der Rahmen für die Freiheit des künstlerischen Schaffens und die Vermittlung von Kunst und ihrer Lehre sowie für die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre.
Die universitäre Autonomie bedarf zu ihrer Verwirklichung sowohl eines professionellen Management als auch einer möglichst weitgehenden Verknüpfung von Fachkompetenz und organisatorischem Know-how.

7. Dialog mit der Öffentlichkeit
Die Universität bemüht sich um einen permanenten Dialog mit der Öffentlichkeit. Sie zeigt nach außen hin ihre Leistungen und ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben; sie dokumentiert ihre soziale Verantwortung durch die gesellschaftlich bedeutsame Weiterentwicklung von Kunst und Wissenschaft und durch den angemessenen Einsatz von Ressourcen entsprechend der von ihr erbrachten gesellschaftlich relevanten Leistungen.

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