Master Buddhismuskunde

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Master Buddhismuskunde

  • Ziele - der Erwerb eines Überblicks über die Vielfalt und historische Entwicklung der religiösen Traditionen des Buddhismus in Geschichte und Gegenwart - der Erwerb spezifischen Fachwissens zu einer oder mehreren ausgewählten Traditionen des Buddhismus unter maßgeblicher Verwendung orignalsprachiger Quellen
  • Anforderungen Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel Master of Arts (MA)
  • Inhalt Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

    1. Pflichtmodule (20 ECTS-Punkte):

    - Vergleichende Philologie der buddhistischen Überlieferung (10 ECTS)
    - Texthermeneutik im Bereich der philosophisch-religiösen Tradition des Buddhismus außerhalb Südasiens (10 ECTS)

    2. Alternative Pflichtmodule, ein Modul ist zu wählen (15 ECTS-Punkte):

    - Einführung in eine weitere Sprache des Kulturraumes oder
    - Fortgeschrittene Philologie und Texthermeneutik im Bereich der philosophisch-religiösen Traditionen des Kultrurraumes

    3. Pflichtmodule (25 ECTS-Punkte):

    - Philosophisch-religiöse Traditionen des Buddhismus I (10 ECTS)
    - Kultur und Geschichte des Buddhismus I (10 ECTS)
    - Grundlagen der Philosophie, Religion und Kultur des Buddhismus (5 ECTS)

    4. Alternatives Pflichtmodul, ein Modul ist zu wählen (10 ECTS-Punkte):

    - Philosophisch-religiöse Traditionen des Buddhismus II oder
    - Kultur und Geschichte des Buddhismus II

    5. Mastermodule (50 ECTS-Punkte):

    - Masterkolloquium aus Buddhismuskunde (10 ECTS)
    - Masterarbeit (30 ECTS)
    - Masterprüfung (10 ECTS)

    ad Masterarbeit:
    Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

    ad Masterprüfung:
    Diese ist in Form einer kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu bilden ist, abzulegen.
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