Master Musikwissenschaft

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Informationen über Master Musikwissenschaft - Mit Anwesenheitspflicht - Innere Stadt - Wien

  • Ziele
    - eine Spezialisierung auf hohem Niveau in einem der vielfältigen Teilbereiche der Musikwissenschaft - die Fachqualifikation und deren Anwendung
  • Anforderungen
    Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel
    Master of Arts (MA)
  • Inhalt

    Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

    Alternative Pflichtmodule-ein Modul ist zu absolvieren (30 ECTS-Punkte):

    - Alternatives Pflichtmodul 1 (30 ECTS)
    - Alternatives Pflichtmodul 2 (30 ECTS)
    - Alternatives Pflichtmodul 3 (30 ECTS)
    - Alternatives Pflichtmodul 4 (30 ECTS)
    - Alternatives Pflichtmodul 5 (30 ECTS)

    Wahlmodule-6 Module sind zu absolvieren (60 ECTS-Punkte):

    - Geschichte der Europäischen Musik vor 1600 (10 ECTS)
    - Geschichte der Europäischenb Musik nach 1600 (10 ECTS)
    - Ethnomusikologie (10 ECTS)
    - Systematische Musikwissenschaft (10 ECTS)
    - Aktuelle Musik (10 ECTS)
    - Populäre Musik (10 ECTS)
    - Quellenkunde, Quellenarbeit und Quellenkritik (10 ECTS)
    - Musik und Gesellschaft (10 ECTS)
    - Analyse und theoretische Interpretation von Musik (10 ECTS)
    - Musikphilosophie, Musikästhetik und musikalische Hermeneutik (10 ECTS)
    - Musikwissenschaft aktuell (10 ECTS)
    - Angewandte Musikwissenschaft (10 ECTS)

    Masterseminarmodul (3 ECTS-Punkte):

    - Masterseminar (3 ECTS)

    Masterarbeit (20 ECTS-Punkte):
    Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der von der Studierenden oder dem Studierenden gewählten Wahlmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

    Masterprüfung (7 ECTS-Punkte):
    Diese ist in Form einer öffentlich angekündigten, öffentlich zugänglichen und kommissionellen Prüfung zu den Themenbereichen der von der Studierenden oder dem Studierenden absolvierten alternativen Plicht- und Wahlmodule unter besonderer Rücksicht der Fähigkeit zur Synthese der in den absolvierten Wahlmodulen erarbeitenden Kenntnisse vor einem Prüfungssenat abzulegen.

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