Kurs: Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium

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Informationen über Kurs: Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium - Mit Anwesenheitspflicht - Graz - Steiermark

  • Ziele
    Ziel des Hochbegabtenlehrgangs ist die Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher im Hinblick auf die Entwicklung ihrer musikalisch-künstlerischen Fertigkeiten.
  • Anforderungen
    Voraussetzungen für die Zulassung zum Hochbegabtenlehrgang sind: außerordentliche musikalische Begabung und physische Eignung für das gewählte Instrument. Diese Voraussetzungen sind im Zuge einer Zulassungsprüfung zu überprüfen.
  • Titel
    Kurs: Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium
  • Inhalt
    Studienplan für den Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium

    1. Der Hochbegabtenlehrgang wird sowohl in Graz als auch in Oberschützen durchgeführt und gilt für alle Instrumente, deren Studium jeweils im Rahmen der genannten Studienrichtung dort angeboten wird.

    2. Die administrative Leitung des Lehrgangs liegt je nach gewähltem Instrument bei der Vorständin/beim Vorstand der Institute 2, 3, 4 und 12. Alle studienrechtlichen Belange werden durch die Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre wahrgenommen.

    3. Voraussetzungen für die Zulassung zum Hochbegabtenlehrgang sind: außerordentliche musikalische Begabung und physische Eignung für das gewählte Instrument. Diese Voraussetzungen sind im Zuge einer Zulassungsprüfung zu überprüfen.

    4. Die Studiendekanin/der Studiendekan hat für die Zulassungsprüfungen je einen Prüfungssenat für Klavier, Orgel, Cembalo, Saiteninstrumente, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente, Akkordeon und Schlaginstrumente einzurichten. Die Prüfungssenate sind identisch mit den Zulassungsprüfungssenaten für das ordentliche Studium, ausgenommen jener für Klavier und Violine, denen zumindest ein/e vom Instrument her fachlich zuständige/r Universitätslehrer/in mit venia docendi gemäß § 64 Abs. 1, Satzung der KUG, und ein/e sonstige/r Universitätslehrer/in, der/die mit dem Unterricht des betreffenden Instruments im Vorbereitungslehrgang beauftragt ist, angehören müssen.

    5. Die Vizerektorin/der Vizerektor für Lehre hat für die Prüfungen am Ende eines jeden zweiten inskribierten Semesters je einen Prüfungssenat für Klavier, Orgel, Cembalo, Saiteninstrumente, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente, Akkordeon und Schlaginstrumente einzurichten. Die Senate sind identisch mit den Zulassungsprüfungssenaten für das ordentliche Studium, ausgenommen jener für Klavier und Violine, denen zumindest ein/e vom Instrument her fachlich zuständige/r Universitätslehrer/in mit venia docendi gemäß § 64 Abs. 1, Satzung der KUG, und ein/e sonstige/r Universitätslehrer/in, der/die mit dem Unterricht des betreffenden Instruments im Vorbereitungslehrgang beauftragt ist, angehören müssen.  

    6. Ziel des Hochbegabtenlehrgangs ist die Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher im Hinblick auf die Entwicklung ihrer musikalisch-künstlerischen Fertigkeiten.

    7. Für den Eintritt in den Hochbegabtenlehrgang gibt es keine untere Altersgrenze. Der Hochbegabtenlehrgang kann bis zum vollendeten 19. Lebensjahr besucht werden (Stichtag 30.09.). Ab dem 15. Lebensjahr beträgt die Dauer des Lehrgangs höchstens zwei Semester.

    8. Nach bestandener Zulassungsprüfung werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer zum Hochbegabtenlehrgang zugelassen.

    9. Unterrichtet wird im zentralen künstlerischen Fach des gewählten Instruments. Außerdem ist im Bereich der Wahlfächer die Teilnahme an den unten angeführten  Lehrveranstaltungen möglich, je nach Maßgabe des Studienangebots und der vorhandenen Plätze sowie des Alters der Lehrgangsteilnehmerinnen/ Lehrgangsteilnehmer und ihrer musikalischen Vorbildung.

    Stundentafel:

    Zentrales künstlerisches Fach:

    Das gewählte Instrument          2 SSt.

    Wahlfächer:

    a) Grundlagen der Musiktheorie, Leistungsstufe I: 2 Sem. je eine Stunde   = 2 SSt.

    b) Grundlagen der Musiktheorie, Leistungsstufe II: 2 Sem. je zwei Stunden = 4 SSt.

    c)  Elementare Gehörschulung:                                2 Sem. je zwei Stunden = 4 SSt.

    Darüber hinaus wird nach Maßgabe des Studienangebots die Teilnahme an Kammermusik
    (Ensemblespiel) im Ausmaß von 1 Semesterstunde empfohlen.

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