Master Wirtschaftsinformatik

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Informationen über Master Wirtschaftsinformatik - Mit Anwesenheitspflicht - Innere Stadt - Wien

  • Ziele
    Das Masterstudium der Wirtschaftsinformatik vermittelt den Studierenden über die Inhalte des Bachelorstudiums hinausgehende Fähigkeiten und Kenntnisse mit einem besonderen Schwerpunkt auf Führungs- und Forschungskompetenzen.
  • Anforderungen
    Um das Masterstudium aus Wirtschaftsinformatik an der Wirtschaftsuniversität Wien absolvieren zu können, wird der erfolgreiche Abschluss eines facheinschlägigen Bakkalaureats- bzw. Bachelorstudiums oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Einrichtung vorausgesetzt.
  • Titel
    Magistra/Magister der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften
  • Inhalt
    Das Masterstudium der Wirtschaftsinformatik vermittelt den Studierenden über die Inhalte des Bachelorstudiums hinausgehende Fähigkeiten und Kenntnisse mit einem besonderen Schwerpunkt auf Führungs- und Forschungskompetenzen. Es wird demgemäß insbesondere auf die Vermittlung von Managementwissen für Unternehmen der IT-Branche sowie auf die Heranbildung der Forschungsqualifikation Wert gelegt.

    Das Magisterstudium hat einen Umfang von drei Semestern und 47 Semesterstunden (SSt) an Lehrveranstaltungen.

    Inhaltlich baut das Studium auf den Fähigkeiten und Kenntnissen auf, die im Bachelorstudium aus Wirtschaftsinformatik an der WU Wien vermittelt werden. Diese Kenntnisse bilden eine solide Grundlage, auf der die Veranstaltungen des Masterstudiums aufsetzen. Insofern ist das Masterstudium eine systematische Fortführung des Bachelorstudiums.

    Masterarbeit

    Studierende, die das Masterstudium absolvieren, müssen eine Masterarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit anfertigen. Das Thema bzw. die Aufgabenstellung ist aus einem der Pflicht- oder Wahlfächer zu entnehmen und sollte innerhalb von 6 Monaten bearbeitbar sein. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, sofern die Einzelleistungen abgrenzbar und gesondert beurteilbar sind.

    Abschluss des Masterstudiums


    Wie auch im Bachelorstudium gilt auch das Masterstudium als abgeschlossen, sobald alle Lehrveranstaltungen des Masterstudiums mit Erfolg absolviert wurden. Hierzu zählen die Pflichtfächer, die Wahlpflichtfächer, die freien Wahlfächer sowie die Masterarbeit. Die Leistungsnachweise (Beurteilungen) dieser Lehrveranstaltungen werden nach ECTS-Punkten gewichtet zur Ermittlung einer Gesamtbeurteilung herangezogen. Mit Abschluss des Studiums wird per Verleihungsbescheid der Titel Magistra/Magister der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften verliehen, der zur Aufnahme des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften berechtigt.

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