Fernstudium Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations - Online

  • Bildungszentren:
  • Methode:
  • Bildungsart:
  • Preis:
    6 raten von 280 euros
  • Kommentare:
    12 monatliche Raten à 150,- EUR (Summe: 1.800,- EUR) oder 6 monatliche Raten à 280,- EUR (Summe: 1.680,- EUR) oder 24 monatliche Raten à 80,- EUR (Summe: 1.920,- EUR). Einmalige Abschlussprüfungsgebühr: 200,- Euro. Die Studiengebühren sind von der Studiendauer unabhängig.
  • Mehr Information
Unverbindlich in kontakt treten Freie Journalistenschule (FJS)

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Informationen über Fernstudium Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations - Online

  • Inhalt
    Fernstudium Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

    Zielgruppe:

    Das Fernstudium Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations richtet sich an Fachleute eines Wissensgebietes, die ihre fachlichen und methodischen Kenntnisse um kommunikative Kompetenz erweitern möchten. Die Teilnehmer am Fernstudium sind bereits in einem Fachgebiet ausgebildet, sie haben ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium oder eine Berufsausbildung.

    Studiendauer:

    Die empfohlene Studiendauer beträgt 12 Monate (ein Modul pro Monat). Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung Ihre belegten Fernstudien-Module übersandt und können Ihr Arbeitstempo selbst bestimmen und so die Studiendauer nach Belieben verkürzen oder verlängern. Der Kurs kann regulär auf 24 Monate verlängert werden (zzgl. Abschlussarbeit). Zuzüglich zu Ihrer regulären Betreuungszeit bieten wir allen Teilnehmern eine Kulanzverlängerung über weitere 12 Monate an (Betreuungszeit + Kulanzzeit). Das bedeutet, dass Ihnen insgesamt 36 Monate Studienzeit zur Verfügung stehen (inkl. Abschlussarbeit), ohne dass Ihnen hierbei weitere Kosten entstehen.

    Abschluss:

    PR-Referent/in (FJS|Freie Journalistenschule). Sie erhalten ein Zeugnis mit Ihren Noten und ein Diplomzertifikat ohne Notenangaben.

    Studieninhalte:
     
    Während des Fernstudiums bearbeiten Sie drei Kernmodule sowie mindestens neun weitere Module Ihrer Wahl.

    Kernmodule:
    • Modul 301: Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
    • Modul 306: PR-Konzeption 
    • Modul 313: Recht der Unternehmenskommunikation
    • Prüfungen 
    • Eine Hausarbeit pro Modul (mindestens zwölf), vier Praxis-module (Konzeptions- und Präsentationsübungen) und eine schriftliche Abschlussarbeit.

    Studienservice:
    • 1 Kern- und Wahlpflichtmodule
    • 2 Korrektur der studienbegleitenden Prüfungen (Hausarbeiten) und Praxisarbeiten sowie ausführliche konstruktive Kritik durch erfahrene Tutoren 
    • 3 Betreuung und Bewertung Ihrer Abschlussarbeit 
    • 4 während des Studiums umfassende Betreuung, Beratung und Unterstützung durch die Tutoren 
    • 5 bei Bedarf kostenlose Verlängerung der Studien- und Betreuungsdauer auf insgesamt 36 Monate 
    • 6 Teilnahme an von den Tutoren moderierten themenspezifischen Chats und an den Online-Sprechstunden im virtuellen Klassenraum 
    • 7 Forum zum Austausch mit anderen Teilnehmern 
    • 8 fakultativ: zusätzlich belegbare Präsenz-Workshops

    Studiengebühren:
    • 12 monatliche Raten à 150,- EUR (Summe: 1.800,- EUR) oder
    • 6 monatliche Raten à 280,- EUR (Summe: 1.680,- EUR) oder 
    • 24 monatliche Raten à 80,- EUR (Summe: 1.920,- EUR). 
    • Einmalige Abschlussprüfungsgebühr: 200,- Euro 
    • Die Studiengebühren sind von der Studiendauer unabhängig.

    Zulassungsvoraussetzungen:

    Das Fernstudium Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations hat das Ziel, aufbauend auf einer Erstausbildung zusätzlich PR-Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Aus diesem Grund wendet sich das Angebot an Personen:
    1. mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie),
    2. mit abgeschlossener Berufsausbildung und anschließender, mindestens dreijähriger Berufserfahrung.

    Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse sind erforderlich, um einen erfolgreichen Studienfortschritt zu gewährleisten. Bewerber, die keine deutschen Muttersprachler sind, müssen ihre Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder auf dem Niveau „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TDN 5 des TestDaF) oder durch eine andere geeignete Prüfung nachweisen.

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