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Universität Wien
Informationen über Master Turkologie - Mit Anwesenheitspflicht - Innere Stadt - Wien
Ziele
- die philologisch fundierte Kenntnis des modernen Türkeitürkischen, des Osmanischen, einer weiteren Turksprache und des modernen Neupersischen - die Fähigkeit zur eingenständigen wissenschaftlichen Beschäftigung mit aktuellen und historischen Themen aus der türkischen Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte
Anforderungen
Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
Titel
Master of Arts (MA)
Inhalt
Studiendauer: 4 Semester
Aufbau:
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
Osmanische Paläolographie und Diplomatik (16 ECTS-Punkte):
- Osmanische Paläographik und Diplomatie I und II (je 8 ECTS)
Osmanistisch-historisches Modul I (10 ECTS-Punkte):
- VO zur osmanischen Geschichte und Kulturgeschichte (2 ECTS)
- Osmanistisch-historisches Seminar (8 ECTS)
Osmanistisch-historisches Modul II (10 ECTS-Punke):
- VO zur osmanischen Geschichte und Kulturgeschichte (2 ECTS)
- Osmanistisch-kulturkundliches Seminar (8 ECTS) oder
- Osmanistisch-kulturkundliche Exkursion (8 ECTS)
Türkisch und Turksprachen in Geschichte und Gegenwart (6 ECTS-Punkte):
- UE aus der ersten Turksprache (4 ECTS)
- Türkische Völker und Sprachen (2 ECTS)
Moderntürkisch, Literatur und Sprache (12 ECTS-Punkte):
- SE aus Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft (8 ECTS)
- Lektüre anspruchsvoller Texte (4 ECTS)
Theoretische und methodologische Vertiefung (8 ECTS-Punkte):
- Lehrveranstaltungen nach Wahl (8 ECTS)
Mastercoaching-Modul (10 ECTS-Punkte):
- Mastercoaching-Seminar (10 ECTS)
Masterarbeit (20 ECTS-Punkte):
Das Thema der Masterarbeit ist einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
Masterprüfung (6 ECTS-Punkte):
Diese ist in Form einer kommissionellen Prüfung abzulegen, die von einem satzungsgemäß gebildeten Prüfungssenat abgenommen wird.