Master of Arts Education

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Master of Arts Education

  • Ziele innovativer Studiengang, insbesondere mit der Verbindung und Wechselwirkung von künstlerischer Praxis, künstlerisch- pädagogischem und interdisziplinär kunstvermittelndem Bereich sowie wissenschaftlicher Reflexion
  • Anforderungen Altersgrenzen Dauer: 8 Semester Abschluss: Bachelor of Arts Mindestalter: 17 Jahre Höchstalter: kein Höchstalter Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist die Einhaltung einer Mindestaltersgrenze von 17 Jahren. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Studium ist die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung sowie die Verfügbarkeit eines Studienplatzes. Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-AnwärterInnen zur gewählten Studienrichtung in den Teilbereichen: 1. Musikalische Interaktion über ein vorbereitetes Thema, z. B.: Naturbild, Gefühl, Begriff, Spruch/Sprichwort, Gedicht, Kurzgeschichte, Szene, Tanz etc. Gestaltung des gewählten Themas mit mindestens 3 Mitwirkenden, die bei der Prüfung aus den anwesenden MitbewerberInnen gewählt werden, durch Umsetzung in Klang — mit eigenem Instrument und/oder Orff-Instrumentarium und/oder Stimme — und/oder Bewegung. Dieser Prüfungsteil muss bei StudienbewerberInnen für die Studienrichtung Singschulpädagogik unter dem Aspekt „Stimme” stehen. 2. Gewähltes Instrument - für EMP: Klavier, Gitarre oder Blockflöte bzw. anderes Instrument (im Falle eines gleichzeitig verlaufenden Studiums eines anderen Instrumentes an der KWU bzw. an einem vergleichbaren anderen Institut kann dieses mittels Beschlusses der Studienkommission für das Gewählte Instrument bzw. das Zweitinstrument angerechnet werden) - für Singschulpädagogik obligatorisch: Klavier a) Vortrag von 4 Solowerken eigener Wahl mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen (bei Gewähltem Instrument Klavier bzw. Gitarre: optional ein Werk in begleitender Funktion) b) 1 Stück prima vista 3. Zweitinstrument - für EMP: Klavier, Gitarre oder Blockflöte bzw. anderes Instrument (im Falle eines gleichzeitig verlaufenden Studiums eines anderen Instrumentes an der KWU bzw. an einem vergleichbaren anderen Institut kann dieses mittels Beschlusses der Studienkommission für das Gewählte Instrument bzw. das Zweitinstrument angerechnet werden) - für Singschulpädagogik obligatorisch: Blockflöte Vortrag von 3 Solowerken eigener Wahl leichteren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen (bei Gewähltem Instrument Klavier bzw. Gitarre: optional ein Werk in begleitender Funktion) Zusätzliches Vorspiel auf anderen Instrumenten bzw. auch Vorlage von Arbeiten aus anderen Künsten — wenn vorhanden — ist erwünscht. 4. Stimme a) Singen - für EMP: Nachweis des Umganges mit der Stimme durch den Vortrag von 3 Stücken nach Wahl (Volks-/Kunstlied, Oper/Operette/Musical) aus verschiedenen Stilbereichen, davon 1 Kunstlied obligatorisch, sowie Feststellung der Beschaffenheit der Stimme durch Skalensingen (Dur, Moll) und 1 Stück prima vista - für Singschulpädagogik: Nachweis des Umganges mit der Stimme durch den Vortrag von 3 Liedern (Volks-/Kunstlied) und 2 Arien nach Wahl (Oper/Operette/Musical) mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilbereichen, davon 1 Kunstlied obligatorisch, sowie Feststellung der Beschaffenheit der Stimme durch Skalensingen (Dur, Moll) und 1 Stück prima vista Aspekte: Gesundheit, Belastbarkeit und Umfang der Stimme, angemessene musikalische Gestaltung der ausgewählten Werke. Zumindest zwei Werke müssen in deutscher Sprache gesungen werden. Alle Stücke sind auswendig vorzutragen. b) Sprechen Vortrag eines deutschsprachigen Gedichtes oder Prosatextes eigener Wahl Aspekte: stimmliche Belastbarkeit, Aussprache, Deutlichkeit, Ausdrucksfähigkeit, Gestaltung des Textes 5. Theorie- und Gehörbildungstest (praktisch) Mit einem Instrument eigener Wahl: Rhythmus a) 2—3 verschiedene auf einem Ton vorgespielte Rhythmen nachspielen b) Rhythmus nachspielen und Phrase sinnvoll ergänzen (2 + 2 Takte) Melodie/Tonfolgen a) ausgehend von einem gegebenen Anfangston: Wiederholen einer vorgespielten Melodie/Tonfolge b) Nachspielen eines Melodieanfanges, Erfinden einer sinnvollen Ergänzung c) Hören und Benennen von Intervallen und 3-4 stimmigen Akkorden Frei erfundene Begleitung — zum eigenen Singen — auf Klavier/Gitarre oder Stabspiel (mit kurzer Vorbereitungszeit) Kurze Improvisation mit einem Instrument eigener Wahl/mit Stimme 6. Nachweis der Deutschkenntnisse für alle Studienrichtungen StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung und Aufnahme in ein Studium ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“. 7. Fachgespräch zur Feststellung der pädagogischen Eignung Sämtliche Prüfungsteile müssen positiv absolviert werden. Notenmaterial und Instrumente sind zur Zulassungsprüfung mitzubringen. Ein/e eigene/r KorrepetitorIn kann mitgebracht werden. Aufnahme Voraussetzung für eine Aufnahme in das Studium ist die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung sowie die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
  • Titel Master "Master of Arts Education (MAE)"
  • Inhalt Facts

    - Dauer in Sem.: 4

    - ECTS: 120

    - Akadem. Graf: Master of Arts (MA)

    - Altersgrenze: -

    - SKZ = Studienkennzahl: 066 724

    Im Februar 2008 wurde der neue Studiengang „Master of Arts Education“ – MAE - akkreditiert.

    Der Österreichische Akkreditierungsrat begründet seinen positiven Bescheid mit der Anerkennung der „innovativen geistigen Orientierung des Studienganges, insbesondere der Verbindung und Wechselwirkung von künstlerischer Praxis, künstlerisch- pädagogischem und interdisziplinär kunstvermittelndem Bereich sowie wissenschaftlicher Reflexion“.

    Um diesem von der Konservatorium Wien Privatuniversität proklamierten inhaltlichen Anspruch von allem Anfang an gerecht werden zu können, wird dieser neue Masterstudiengang im Herbst 2008/09 als Pilotprojekt für interne Zielgruppen mit ausgewählten Studienrichtungen (Abt. 4 - Blasinstrumente und Schlagwerk: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Horn, Posaune, Schlagwerk) beginnen, bevor er in den Folgejahren nach und nach in weiteren Abteilungen Platz greifen wird.

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