Master Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

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Informationen über Master Bau- und Umweltingenieurwissenschaften - Mit Anwesenheitspflicht - Innsbruck - Tirol

  • Ziele
    Vertiefung und Spezialisierung des im Bachelorstudium vermittelten Wissens
  • Anforderungen
    Die Zulassung zum Masterstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften an der Universität Innsbruck setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Der Abschluss des Bachelorstudiums Bau- und Umweltingenieurwissenschaften an der Universität Innsbruck gilt jedenfalls als Abschluss im Sinne des Abs. 1.
  • Titel
    Diplomingenieurin bzw. Diplomingenieurs (Dipl.- Ing.) ist international mit dem Master of Science(MSc) vergleichbar
  • Inhalt
    Umfang, Dauer und Aufbau des Studiums

    Das Masterstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften umfasst 120 ECTS Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP) und entspricht unter Zugrundelegung einer Arbeitsbelastung von 30 ECTS-AP pro Semester einer Studiendauer von vier Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden. Eine Semesterstunde (im Folgenden: SSt) entspricht so vielen Unterrichtseinheiten von 45 Minuten wie das Semester Unterrichtswochen umfasst. Es sind insgesamt 52.5 ECTS-AP aus sechs Pflichtmodulen und 40 ECTS-AP aus vier Wahlmodulen zu absolvieren. Für die Masterarbeit
    sind 27.5 ECTS-AP vorgesehen. Den Pflichtmodulen sind 60 SSt und den Wahlmodulen 115 SSt zugeordnet.

    Ablauf

    Das Fachgebiet der Bauingenieurwissenschaften reicht von der Machbarkeitsstudie, der Planung, dem konstruktiven Entwurf und der Berechnung über die Ausführung und den Betrieb bis zur Erhaltung und Erneuerung von Bauwerken, wie zum Beispiel von Gebäuden, Brücken, Tunneln, Verkehrswegen, Wasserversorgungsanlagen und Kraftwerksbauten. Durch den hohen Stellenwert des Umweltschutzes und des Schutzes vor Naturgefahren kommt den mit dem Bauwesen in engem Zusammenhang stehenden Aufgabengebieten der Umweltingenieurwissenschaften, wie zum Beispiel der Verkehrsplanung, den baulichen
    Maßnahmen für Hochwasserschutz, Lawinenschutz und Lärmschutz sowie der Entsorgung
    von Abwässern und festen Abfällen, große Bedeutung zu.

    Aufgrund der Vielfalt und Größe der Aufgaben leistet das Bauwesen einen maßgebenden Beitrag zur gesamten Wirtschaftsleistung und hat deshalb eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Vielfalt der Aufgabengebiete, die umfangreichen Wechselwirkungen der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften mit den Natur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaftensowie die rasche Weiterentwicklung der Bau- und Umwelttechnologien stellen aber auch hohe Anforderungen an die Ausbildung der Studierenden.

    Im Rahmen des Masterstudiums der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Universität
    Innsbruck werden durch die universitäre Ausbildung essenzielle Kompetenzfelder entwickelt
    und gefördert, und zwar

    1. naturwissenschaftliche Kompetenz
    a) durch die vertiefte Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Grundlagen und Methoden,
    b) durch Stärkung der Fähigkeit zu analytischem, interdisziplinärem und vernetztem
    Denken sowie zu kritischer Reflexion,
    c) durch Vertiefung des Abstraktions- und Modellbildungsvermögens;

    2. ingenieurwissenschaftliche Kompetenz
    a) durch Vertiefung des Verständnisses für ingenieurwissenschaftliche Zusammenhänge
    und Problemstellungen auf der Basis forschungsgeleiteter Lehre,
    b) durch Aufbau von Fachkompetenz für die lösungsorientierte Bearbeitung von Kernaufgaben
    der Ingenieurpraxis,
    c) durch Förderung des kreativen Potenzials zur selbstständigen Entwicklung von Problemlösungen
    für komplexe Aufgaben der Ingenieurpraxis,
    d) durch Vermittlung von Strategien für die Erarbeitung von Lösungen für neue Problemstellungen
    und Herausforderungen des Bau- und Umweltingenieurwesens,
    e) durch Schulung in modernen IT-, Management- und Präsentationsmethoden,
    f) durch Stärkung des Problembewusstseins für eine ganzheitliche Sicht von Baumaßnahmen
    im technischen, ökonomischen und ökologischen Kontext;

    3. Sozialkompetenz
    a) durch Weiterentwicklung der sozialen Kompetenz einerseits für die Rolle als
    Teammitglied, andererseits für Leitungs- und Führungsfunktionen (Leadership) eines
    Teams,
    b) durch Erweiterung von Fremdsprachenkenntnissen,
    c) durch Weckung des Interesses für lebenslanges Lernen und persönliche Weiterbildung.

    Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Universität Innsbruck können aufgrund ihrer Ausbildung o.a. Kompetenzfelder für sich in Anspruch nehmen. Zusätzlich zu den fachbezogenen Tätigkeitsbereichen sind sie in besonderem Maße sowohl für Leitungs- und Führungspositionen in der Ingenieurpraxis als auch für ein facheinschlägiges Doktoratsstudium mit dem Ziel, durch selbstständige Forschung zur Weiterentwicklung der technischen Wissenschaften beizutragen,
    qualifiziert.

    Das Masterstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gliedert sich in eine allgemeine
    Ausbildung und eine vertiefende Ausbildung. Die Vertiefungsrichtungen gemäß Z 1 und 2 werden in Form von je zwei Pflichtmodulen gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 und 2 sowie Abs. 3 Z 1 und 2 absolviert. Die Studierenden haben zwischen den Vertiefungsrichtungen
    1. Infrastruktur und Umwelt (im Folgenden IU) und
    2. Konstruktion und Management (im Folgenden KM)
    zu wählen. Diese Wahl muss spätestens nach Abschluss der in § 5 Abs. 1 genannten Pflichtmodule AIE1, CE1 und IBBK1 erfolgen und bei der Fakultätsstudienleiterin oder dem Fakultätsstudienleiter der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften schriftlich deklariert werden. Ein Wechsel dieser Vertiefungsrichtung ist nach erfolgtem erstem Prüfungsantritt in einer den Pflichtmodulen der beiden Vertiefungsrichtungen gemäß § 5 Abs. 2 und 3 zugeordneten Lehrveranstaltung ausgeschlossen.

    Die allgemeine Ausbildung ist für alle Studierenden gleich und umfasst drei Pflichtmodule im Gesamtausmaß von 30 ECTS-AP. Die frei wählbare vertiefende Ausbildung besteht aus zwei Pflichtmodulen mit insgesamt 20 ECTS-AP sowie vier Wahlmodulen. Aus den diesen Wahlmodulen zugeordneten Lehrveranstaltungen sind insgesamt 40 ECTS-AP nachzuweisen. Die Masterarbeit wird mit 27.5 ECTS-AP und die im Rahmen des Pflichtmoduls Defensio vorgesehene studienabschließende Verteidigung der Masterarbeit mit 2.5 ECTSAP
    bewertet.

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